Präsidentenwahl: Brief-Wahlkarte beantragen

Am 24. April wählen wir einen neuen Bundespräsidenten. Wer am Wahltag nicht die Möglichkeit hat das Wahllokal aufzusuchen, kann per Briefwahl wählen.

Hier finden Sie Ihren Antrag auf Briefwahl. Bitte ordnungsgemäß ausfüllen und an die Stadtgemeinde senden. Ihnen wird umgehend eine Brief-Wahlkarte übermittelt.

DOWNLOAD ANTRAG WAHLKARTE

 

Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag (also am 24. April 2016) 16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und in die Wählerevidenz einer öster reichischen Gemeinde eingetragen sind.

Sind Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

  • Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
  • am Wahltag in jedem Wahllokal,
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte

(ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

  • Beginnend mit 28. Jänner 2016 (dem Tag der Wahlausschreibung),
  • bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, keinesfalls im Bundesministerium für Inneres.
  • Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):

  • bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 20. April 2016)
  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 22. April 2016, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Mündlich (nicht telefonisch):

  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 22. April 2016, 12.00 Uhr).

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

  • Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
  • Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität: Angabe der Passnummer und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
  • Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?

  • Wahlkarten können voraussichtlich ab 4. April 2016 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden
  • (Wahlkarten für einen allfälligen zweiten Wahlgang voraussichtlich ab 4. Mai 2016).
  • Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch im Ausland) ersucht werden.

Wie und wann beantrage ich eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang am 22. Mai 2016?

Grundsätzlich gelten dafür dieselben Regeln wie beim ersten Wahlgang am 24. April 2016 (schriftliche Beantragung bis Mittwoch 18. Mai 2016; mündliche Beantragung – nicht telefonisch – bis Freitag 20. Mai 2016, 12.00 Uhr).

Insbesondere für den Fall, dass Sie vom 3. Mai 2016 bis zum Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang (22. Mai 2016) durchgehend ortsabwesend sind, können Sie gleichzeitig mit der Wahlkarte für den ersten Wahlgang auch eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang beantragen.

Bei dieser Form der Antragstellung befindet sich in der Wahlkarte für den zweiten Wahlgang ein „leerer amtlicher Stimmzettel“, in dem von Ihnen der Name einer der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist.

Bitte beachten Sie:

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 24. April 2016 (22. Mai 2016) Ihre Stimme abgeben
Share the Post:

Related Posts

This Headline Grabs Visitors’ Attention

A short description introducing your business and the services to visitors.